Eilmeldung: Rückwirkende Aufarbeitungshilfe für 2019 gestartet!!!!
Eilmeldung: Rückwirkende Aufarbeitungshilfe
für 2019 gestartet! Anträge müssen bis
06.12.2019 gestellt werden.
Das MLR hat gestern die „Aufarbeitungshilfe 2019“ freigeschaltet. Privatwaldbesitzer bis 200 ha sollen dadurch für jegliche zufällige Nutzung im Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 3 EUR/Fm erhalten. Ausgenommen sind Schadhölzer von Eiche und Esche. Weiterführende Unterlagen und Formulare sind im Internet verfügbar (siehe unten). Um eine Auszahlung noch im laufenden Jahr zu gewährleisten, müssen die Antragsunterlagen bis 06.12.2019 bei den unteren Forstbehörden eingereicht werden. Förderfähig sind Schadhölzer (Insektenschäden, Trockenheit, Sturm etc.), die auf entsprechenden Holzlisten, Werksprotokollen o.ä. mit Datum in 2019 ausgewiesen sind. Ergänzend ist eine formelle Bestätigung durch den zuständigen Revierbediensteten erforderlich. Förderempfänger müssen eine De-Minimis-Erklärung abgeben. Kleinwaldbesitzer können Sammelanträge über ihre forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, also FBG oder Forstwirtschaftliche Vereinigung stellen. Die Anzahl der Waldbesitzer, die in einem Sammelantrag zusammengefasst werden, ist nicht beschränkt. „Es ist gut, dass nun zumindest ein Teil der Waldbesitzer in 2019 noch eine Unterstützung erhält“, bewertet Forstkammer-Präsident Roland Burger die rückwirkende Aufarbeitungshilfe einer Pressemitteilung. „Das ist der von vielen Waldbesitzern lange erwartete erste Schritt zur Umsetzung des Notfallplans und damit zur bessern Hilfe für die Waldbesitzer angesichts der dramatischen Klimaschäden im Wald“. Mehr als eine geringfügige Entlastung werde mit einer Förderung in Höhe von 3 EUR pro Festmeter allerdings nicht erreicht. „So gesehen ist das natürlich ein Tropfen auf den heißen Stein“, zeigt sich Forstkammer-Präsident Burger enttäuscht. Auch die Beschränkung der Förderung auf private Waldbesitzer bis 200 ha Waldfläche schließe viele schwer geschädigte Forstbetriebe aus. Die Forstkammer hatte einen Förderansatz gefordert, der sich vorrangig am Schädigungsgrad orientiert. „In den kommenden Wochen werden wir erneut das Gespräch zu den politischen Entscheidungsträgern suchen, um Anpassungsmöglichkeiten auszuloten“, kündigt Burger an.
Hier der Link zu den Förderinformationen und Formularen zur
Aufarbeitungshilfe 2019